Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Allgemeines
Die von Ihnen gemietete Ferienwohnung ist nicht Eigentum der Fa. Brise-Appartements Heringsdorf. Der jeweilige Wohnungseigentümer vermietet im eigenen Namen und eigene Rechnung seine Wohnung an Feriengäste.
Die Fa. Brise Appartements ist vom Eigentümer bevollmächtigt Mietverträe zu den genannten Konditionen im Rahmen ihrer rechtsgeschäftlichen Vertretungsvollmacht abzuschließen.
2. Abschluß eines Mietvertrag
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Wohnungseigentümer den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Ihre Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich gegenüber der Firma Brise- Appartements erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch Sie, auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie, wie für Ihre eigenen Verpflichtungen, einstehen. Der Mietvertrag tritt mit der Unterschrift des Mieters in Kraft. Fernmündliche Mietverträge gelten für beide Parteien, wenn der Zeitraum zwischen Buchung und Anreise weniger als 3 Tage beträgt und keine andere Möglichkeit der Bestätigung besteht.
3. Zahlung
4 Wochen nach Erhalt des Mietvertrages, werden 30% des Gesamtmietpreises als Anzahlung fällig. Der Restbetrag muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt, ohne nochmalige Aufforderung auf dem im Mietvertrag angegebenen Konto eingegangen sein. Bei Buchungen innerhalb der 4-Wochenfrist wird der Gesamtbetrag sofort fällig. Bei Überweisungen, die kurz vor Reiseantritt vorgenommen wurden, bitten wir um eine Bankbestätigung. Die Zahlung per Kreditkarte vor Ort ist nicht möglich.
4. Nebenkosten / Kurtaxe
Die Nebenkosten für Gas, Wasser und Strom sowie die Nutzung eines PKW-Stellplatzes sind im Mietpreis enthalten. Die Nebenkosten für Endreinigung und Servicepauschale werden gesondert berechnet. Sofern Bettwäsche und Handtücher nicht gesondert gebucht wurden, sind diese selbst mitzubringen.
Die Kurtaxe wird von der Gemeinde erhoben und muß vor Ort gezahlt werden.
5. Ersatzmieter
Bis zum Mietbeginn kann sich jeder Mieter durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er der Firma Brise dies mitteilt. Die Firma Brise kann jedoch der Person des Mieters widersprechen, wenn der Dritte den gesetzlichen bzw. behördlichen Vorschriften entgegensteht.
6. Rücktritt
Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Treten Sie vom Mietvertrag zurück ist pro angemieteter Ferienwohnung eine angemessene Entschädigung laut folgender Aufstellung fällig.
Rücktrittsgebühren
Bis 10 Tage nach Erhalt des Mietvertrages kostenlos
bis 45 Tage vor Mietbeginn 10% des Mietpreises
(jedoch mindestens EUR 40,00)
ab 44 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises
ab 21 Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises
(Oder bei Nichterscheinen)
7. Versicherungen
In den aufgeführten Leistungen sind keine Versicherungen enthalten. Es wird Ihnen der Abschluss einer Reise-Rücktritts-Versicherung (RRV) empfohlen. Die RRV muss spätestens 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung abgeschlossen werden.
8. Haustiere
Haustiere dürfen nur nach schriftlicher Bestätigung mitgebracht werden. Andernfalls kann der Einzug mit dem Haustier durch die Mitarbeiter der Fa. Brise Appartements vor Ort verweigert werden.
9. Aufhebung des Reisevertrages
Wird die Erfüllung des Mietvertrages in Folge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen) unmittelbar und erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten.
10.Daten
Die Fa. Brise-Appartement Heringsdorf ist berechtigt, alle personenbezogenen Daten der Gäste auf Datenträgern zu speichern und diese Daten im Rahmen von Werbemaßnahmen zu nutzen. Eine Weitergabe der Daten an andere als den Wohnungseigentümer ist nicht gestattet.
11. Baulärm / Baustelle
Sollte es unvorhersehbar bei oder in unmittelbarer Nähe Ihres Appartements zu Beeinträchtigungen durch Baustellen oder Baulärm kommen, wird der Mieter unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis gesetzt. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bestehen nicht.
12. Reklamation
Trotz aller Bemühungen sind eventuelle Reklamationen leider nicht ausgeschlossen. Diese müssen unverzüglich an die Mitarbeiter des Servicebüros weitergeleitet werden. Sollte das Problem nicht in einer angemessenen Frist gelöst worden sein, müssen Sie entsprechende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages gegenüber dem Wohnungseigentümer geltend machen. Nach dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung verfallen nach 6 Monaten. Die Frist beginnt mit dem Tage, an dem das Mietverhältnis enden sollte.
13. Allgemeine Verpflichtungen / Hausordnung
Alle Gäste sind gehalten, sich nach der jeweils geltenden Hausordnung zu richten. Das Übertreten dieser Hausordnung kann einen Verweis aus dem Appartementhaus mit sich ziehen, ohne dass der Vermietungspreis ganz oder teilweise erstattet wird. Während des Aufenthaltes ist jeder Mieter verpflichtet, die Ferienwohnung selbst sauber zuhalten. Die Endreinigung wird ausschließlich durch vom Servicebüro beauftragtes Personal ausgeführt. Leichte Arbeiten, wie Abwaschen, Mülleimer leeren und den Müllsack in den dafür vorgesehenen Behälter werfen, sind vom Mieter zu erledigen. Außerdem müssen alle Gegenstände, die während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhanden gekommen sind, vom Mieter ersetzt werden. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen, in der er das Mietobjekt bewohnt, sofort zu melden. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft. Der anmeldende Mieter haftet persönlich für alle Mitreisenden.
14.Verlust der Wohnungsschlüssel
Bei Verlust der Wohnungsschlüssel ist das Servicebüro unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Alle Ihnen ausgehändigten Schlüssel sind auf dem Anhänger mit der Anschrift des Servicebüros und einem ausgesetzten Finderlohn von 10,--EUR beschriftet. Im Falle des schuldhaften Verlustes der Schlüssel durch den Mieter oder einem seiner Reiseteilnehmer ist der Finderlohn an das Servicebüro zu zahlen.
15.Ankunft/Abreise
Bei Ihrer Ankunft erhalten Sie im Servicebüro Ihren Appartementschlüssel. Die Ferienwohnung können Sie ab 16.00 Uhr beziehen. Die Möglichkeit eines früheren Zeitpunktes zum Bezug der Wohnung erfragen Sie bitte im Heringsdorfer Servicebüro. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Ferienwohnung am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu räumen ist. Eine gründliche Reinigung erfordert Zeit.
Sollten Sie später als 17.00 Uhr anreisen, rufen Sie bitte vorher im Servicebüro an.
16. Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für beide Parteien Hamburg.
17.Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages, hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.